Informationen
Wichtige Termine im Überblick
- Lohnsteuer-Anmeldung bis 10. des Folgemonats / - quartals
- Umsatzsteuer-Anmeldung bis 10. des Folgemonats / -quartals,
bei gewährter Dauerfristverlängerung 1 Monat später - Einkommensteuer- / Körperschaftsteuervorauszahlungen jeweils zum 10.03., 10.06., 10.09., 10.12.
- Gewerbesteuer- / Grundsteuervorauszahlungen jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
Es gilt eine 3-tägige Schonfrist bei Überweisungen, massgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Scheckzahlung muss 3 Tage vor Fälligkeit erfolgen, damit eine fristgerechte Zahlung erreicht werden kann. Wir empfehlen die Vereinbarung eines SEPA-Lastschriftmandats, damit sind Sie in Sachen fristgerechter Zahlung immer auf sicherer Seite.