Erstellung von Jahresabschlüssen
Es ist wichtig einen verlässlichen Partner an seiner Seite zu Wissen, um den hohen gesetzlichen Anforderungen jederzeit gerecht zu werden, gerade in Zeiten von BilMoG, EÜR, E-Bilanz. Wir bilden uns und unsere Mitarbeiter stetig weiter, damit wir Änderungen frühzeitig erfahren, umsetzen und Ihnen damit den Rücken frei halten. Wir sehen uns dabei nicht nur als Ersteller sondern vielmehr als Berater, um Ihre Vorstellungen mit dem Gesetz in Einklang zu bringen. Unsere Leistungen umfassen hierbei insbesondere die Aufstellung von:
- Handelsbilanzen
- Eröffnungs-, Zwischen- sowie Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
- Lagebericht
- Steuerbilanzen
- Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Veröffentlichung und Hinterlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Handelsregister
- Erstellung E-Bilanz und Einreichung beim Finanzamt