Finanz- und Anlagenbuchhaltung
Eine ordnungsgemäße, vollständige und zeitnahe Erfassung Ihrer Finanz- und Anlagenbuchhaltung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie ist auch Voraussetzung dafür, dass Sie Ihr Unternehmen kontrollieren und steuern können. Durch die regelmäßige und routinemäßige „Voruntersuchung“ können Probleme frühzeitig erkannt und diesen durch eingeleitete Prozesse rechtzeitig entgegengewirkt werden. Hier sehen wir unseren Auftrag als Berater Ihnen Vorschläge zu unterbreiten, um die Entwicklung Ihres Unternehmens zu optimieren. Das Aufgabengebiet ist vielfältig. Es umfasst im Wesentlichen:
- fristgerechte Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung unter Nutzung modernster und zukunftsfähiger IT-Lösungen
- Kontieren und Buchen Ihrer Geschäftsvorfälle
- elektronische „Integration Ihrer Kontenbewegungen"
- Offene-Posten-Listen (OPOS)
- Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
- betriebswirtschaftliche Beratung
- Contolling Instrumente + Reporting
- Erfassung und Bestandspflege des Anlagevermögens
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen, EU-Meldungen
- Erstellung “elektronischer Zahlungsverkehr“
- Einrichtung automatisierter Prozesse zur Erfassung, Verbuchung und Archivierung