Das Finanzministerium (FinMin) Schleswig-Holstein hat ertragsteuerliche Hinweise zum Betrieb einer Photovoltaikanlage nach § 3 Nr. 72 EStG erarbeitet (Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein v. 13.2.2025 – VI 3010 – S 2240 – 186).
Im Einzelnen geht das FinMin auf die folgenden Punkte ein:
1. Umfang einer Photovoltaikanlage und Umfang der Steuerbefreiung
2. Liebhabereiprüfung
3. Berücksichtigung eines Betriebsausgabenüberhanges nach § 3c EStG
4. Investitionsabzugsbeträge gemäß § 7g Abs. 3 EStG nach Investition in eine nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Photovoltaikanlage