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Wichtige Termine und Fristen zum 31.03.2025

  • Steuerpflichtige, die Grundsteuer zahlen, können bei wesentlicher Ertragsminderung des Grundstücks einen Antrag auf Minderung der Grundsteuer 2025 stellen.
     
  • Unternehmen, die mit selbstständigen Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten, müssen die Jahresmeldung an die Künstlersozialkasse übermitteln.
     
  • Ende der Schonfrist für die Hinterlegung bzw. Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2024 beim Bundesanzeiger.
     
  • Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Mitarbeitern müssen die Anzahl der beschäftigten Schwerbehinderten im Kalenderjahr 2024 nebst Berechnung und Zahlung der Ausgleichsabgabe bei der Agentur für Arbeit melden.