- Steuerpflichtige, die Grundsteuer zahlen, können bei wesentlicher Ertragsminderung des Grundstücks einen Antrag auf Minderung der Grundsteuer 2025 stellen.
- Unternehmen, die mit selbstständigen Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten, müssen die Jahresmeldung an die Künstlersozialkasse übermitteln.
- Ende der Schonfrist für die Hinterlegung bzw. Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2024 beim Bundesanzeiger.
- Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Mitarbeitern müssen die Anzahl der beschäftigten Schwerbehinderten im Kalenderjahr 2024 nebst Berechnung und Zahlung der Ausgleichsabgabe bei der Agentur für Arbeit melden.